Information für PatientInnen

Prozedere

Ärztliche Verordnung

Vor Beginn Ihrer Behandlung benötigen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung.

Behandlungskosten und Verrechnung

Informationen bezüglich der zu erwartenden Behandlungskosten erhalten Sie natürlich vor Ihrer ersten Behandlung.
Eine osteopathische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen aktuell nicht unterstützt. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten jedoch.

Begleichung

Am Ende Ihrer Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote. Bitte begleichen Sie diese innerhalb der angegebenen Frist. Der Verwendungszweck entspricht der Nummer der Honorarnote.


Einreichung

Nach Begleichung reichen Sie Ihre Verordnung, Überweisungsbestätigung und Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse ein. Manche Zusatzversicherungen übernehmen den übrigen Selbstbehalt. Am besten klären Sie dies bereits vor Therapiebeginn ab.

Ablauf der Therapie

Erster Termin

Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Beginn und bringen Sie folgendes mit:

  • Ärztliche Verordnung
  • Aktuelle Befunde (Bildgebungen, Blutbilder, Arztbriefe, etc.)
  • Bequeme Kleidung inkl. Unterwäsche
  • Großes Liegetuch


Ich nehme mir ausreichen Zeit um alle Details und Unklarheiten mit Ihnen zu klären. Ihr Verständnis für die vorliegende Symptomatik ist unumgänglich für eine erfolgreiche Therapie.


Verschwiegenheit und Dokumentation

Informationen die Sie mir mitteilen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Falls eine Weitergabe aus medizinischen Gründen sinnvoll erscheint, werden wir dies vorab persönlich besprechen. Ohne Ihre Einwilligung werden keine Informationen weitergegeben. Alle therapeutischen Maßnahmen werden dokumentiert und für die gesetzliche Frist von zehn Jahren archiviert.